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Anmeldung von Personen

 

Zuständigkeit




Erforderliche Unterlagen
Zweckmäßig:
Pass bzw. Personalausweis zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung mitbringen bzw. vorlegen.


Formulare

Verwandte Themen

Kurzbeschreibung
Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden.


Fristen
Anmeldung innerhalb einer Woche nach dem Einzug.


Voraussetzungen
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).


Beschreibung

Bei Bezug einer Wohnung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Wird die Wohnung eines Personensorgeberechtigten bezogen, genügt es, wenn dieser die Anmeldung vornimmt.

Wenn Sie sich nicht innerhalb einer Woche anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 belegt werden.

Auf eine persönliche Vorsprache kann verzichtet werden, wenn Sie den Anmeldeschein mit der Post an die Meldebehörde schicken. 




Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern